Samenbank: Überblick, Ablauf und Kosten

Wenn die Fruchtbarkeit beim Mann eingeschränkt ist oder kein Partner zur Verfügung steht (z.B. bei Singlefrauen oder bei lesbischen Paaren), kann eine Samenbank dabei helfen, den Kinderwunsch zu erfüllen.

Spermien die sich einer Eizelle nähern, dargestellt mithilfe von Radieschen und einem Pfirsich

Was ist eine Samenbank?

Eine Samenbank (auch: Cryobank) dient der Aufbewahrung von (menschlichen) Spermien. Können beim Mann trotz Behandlung inkl. Hodenbiopsie keine befruchtungsfähigen Spermien gewonnen werden, bleibt die Möglichkeit auf Fremdsamen im Rahmen der donogenen Insemination. Insemination und künstliche Befruchtung stellen oftmals den letzten Lösungsansatz dar für die Erfüllung des Kinderwunsches. Samenbanken können tiefgefrorene Samen verschiedener Spermaspender anbieten. Durch assistierte Reproduktion, z.B. im Rahmen einer IVF, kann es dann zur Befruchtung einer Eizelle kommen.

Welche rechtlichen Regelungen gibt es?

Viele Fragen rund um das Thema Samenspende waren ungeklärt, bis im Jahr 2018 das „Samenspenderregistergesetz“ durch die Bundesregierung beschlossen wurde. Neben den gesetzlichen Vorgaben regeln Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Vorschriften der Bundesärztekammer den Einsatz von Fremdsamen. [1] Bei Nutzung von Spendersamen aus Deutschland ist die gesetzliche Grundlage für die Reproduktionsmedizin klar geregelt.

Bleiben Spenderinformationen anonym?

Das Gesetz gibt Spenderkindern das Recht ab dem 18. Lebensjahr die biologische Identität einzufordern (Yes-Spender). Hierfür wurden die rechtlichen Voraussetzungen in Form der Aufbewahrungsfrist von 110 Jahren in einem Register (DIMDI) geschaffen. [3] Dies gilt auch, wenn die Samenbank eine Anonymität zugesagt hat. Die Schweigepflicht wird dem Recht des Kindes untergeordnet.

Ist der Spender auch der Vater?

Dem Thema Vaterschaft kommt beim Bezug einer Samenspende aus einer Samenbank eine besondere Bedeutung zu. Rechtlich ist derjenige Mann als Vater anzusehen, welcher entweder mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat.

Kann die Vaterschaft angefochten werden?

Üblicherweise tritt ein Mann, der für eine Samenbank Samen spendet, seine Rechte als leiblicher Vater ab. Die Spenderkinder selbst können ebenfalls den Spender nicht als Vater feststellen lassen. Somit entfallen Unterhaltsansprüche gegenüber einem Samenspender, dessen Spermien bei einer In-vitro-Fertilisation oder ICSI eingesetzt wurden. Dagegen können die Spenderkinder durchaus die Vaterschaft ihres rechtlichen Vaters (Wunschvater der Mutter) anfechten.


Hat der Partner einer Befruchtung der Eizelle seiner Partnerin unter Zuhilfenahme von Fremdsamen zugestimmt und die Rolle des rechtlichen Vaters vor dem Gesetz übernommen, kann er sie nicht mehr anfechten. Gleiches gilt für den Samenspender (leiblicher Vater) und die Mutter. Viele Problematiken in diesem Zusammenhang dürften eher theoretischer Natur sein. Praktischer wird das Thema Samenbank, wenn das Paar sich für einen bestimmten Spender entscheiden soll.

Wer kann sich an eine Samenbank wenden?

Für die Befruchtung durch Fremdsamen im Kinderwunschzentrum oder mittels Heiminsemination entscheiden sich Paare dann, wenn der Mann nachweislich keine zeugungsfähigen Spermien produzieren kann. Ein Paar kann sich auch dann für diesen Weg entscheiden, wenn eine humangenetische Untersuchung eine schwerwiegende Erbkrankheit bei dem Kind nicht ausschließen kann.


Einige Samenbanken bieten Spendersamen auch für lesbische Paare an. Eine Kinderwunschbehandlung kann in Deutschland i.d.R. jedoch gemäß Embryonenschutzgesetz nur bei einer eingetragenen Partnerschaft durchgeführt werden. Für Betroffene bleibt häufig nur der Weg ins Ausland.

Können Merkmale des Wunschkinds gewählt werden?

Insbesondere für einen zukünftigen Vater stellt sich bei einer Samenspende die Frage, inwieweit das Kind gleichfalls seine Merkmale zeigt. Welche Augen- und Haarfarbe wird es haben, wird es gerne Fußball spielen oder vielleicht meine Firma übernehmen? Hinsichtlich biometrischer Merkmale gibt es eine gewisse Wahrscheinlichkeit, soziale Merkmale indes lassen sich nicht einfach bestimmen. Einige Samenbanken vergleichen die Kriterien von Spender und zukünftigen Eltern, um dann eigenständig eine bestmögliche Auswahl zu treffen. Eine Entscheidungsunterstützung anhand von Bildern, welche den Spender zeigen, ist in Deutschland nicht zulässig. Samenbanken in anderen Ländern bieten diese Auswahlmöglichkeit jedoch an. Eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen aus nicht deutschen Samenbanken sollte auf jeden Fall vorab mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Manche Kinderwunschzentren lehnen eine solche Zusammenarbeit ab.

Wie erhalte ich die Samenspende?

Samenproben dürfen grundsätzlich nur an Kinderwunschzentren oder ärztlich geleitete Institutionen verschickt werden. Die Samenbank darf frei gewählt werden, sofern sie den innerdeutschen Bestimmungen entspricht.


Das Sperma wird bei minus 196 °C gelagert und auch verschickt. Zudem ist die Identität der Samenspende von der Entnahme in der Samenbank bis zur Verwendung zwingend nachzuvollziehen. Dieser Ablauf ist mit erheblichem Aufwand verbunden.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Eine Samenspende kostet etwa 1.000 bis 3.000 Euro. Die Kosten setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr, Aufbereitung der Spenderprobe, der Untersuchung auf infektiöse Erkrankungen, Lagerung in flüssigem Stickstoff und Dokumentation. Zusätzlich müssen Transportkosten i.H.v. 150 bis 300 Euro vom Käufer übernommen werden.


Werden mehrere Proben bestellt, so fallen möglicherweise noch Kosten für eine weitere Kryokonservierung beim Arzt an.

Samenbank oder privater Spender?

Sicherheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kann nur eine Samenbank bieten. Eine Reihe von Internetforen bietet die Vermittlung privater Spender an. Den Vater des Kindes zu kennen mag seinen Reiz haben. Jedoch müssen sich die Beteiligten dann selbst um rechtliche Fragen und die Gesundheit ihres zukünftigen Kindes kümmern.

Welche Voraussetzungen gibt es für Spender?

In Deutschland können ausschließlich Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren ihren Samen spenden. HIV, Hepatitis, Syphilis und Gonorrhoe (Tripper) zählen neben Cytomegalie und Chlamydien zum Standardprogramm der Routinediagnostik im Labor. Zudem werden Erbkrankheiten und sich familiär wiederholenden Krankheiten ausgeschlossen.


Wer sich als Samenspender qualifizieren möchte, sollte sich im Klaren darüber sein, dass er gegenüber dem Kind als biologischer Vater eine große Verantwortung trägt. Rauchen, Drogen und übermäßiger Alkoholkonsum sind ein Ausschlusskriterium. Gleichfalls werden psychische Erkrankungen erfragt. Häufig wechselnde Sexualpartner bergen die Gefahr, sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten zu infizieren. Die Glaubwürdigkeit des Spenders besitzt hohe Priorität.


Eine Frau wird vom Samenspender ein ähnliches äußeres Erscheinungsbild und soziale Kompetenzen erwarten, wie sie es sich von einem Partner wünschen würde.

Wie funktioniert das Spenden von Samen?

Bei einem ersten Termin wird eine Samenprobe zur Prüfung der Samenqualität abgegeben. Wird in einer zweiten Probe die Tauglichkeit bestätigt, folgt die körperliche Untersuchung und Anamnese. Entsprechen alle Anforderungen den gesetzlichen Vorgaben, wird die Zusammenarbeit zwischen Spender und Samenbank vertraglich festgelegt. Meist wird ein Spendenzyklus von 14 Tagen für etwa 10 Termine vorgegeben.


Das Ejakulat wird für den Gefriervorgang aufbereitet und unmittelbar im Anschluss bei minus 196 °C in flüssigem Stickstoff tiefgefroren. Auf diese Weise ist Sperma beinahe unbegrenzt lagerfähig und kann nach einem Aufbereitungsvorgang problemlos zur Befruchtung verwendet werden. Bis dahin muss jedoch eine Quarantäne von einem halben Jahr eingehalten werden. Erst, wenn die Wiederholung der Laborergebnisse keine Auffälligkeiten aufweist, darf der Samen freigegeben werden.

Werde ich als Spender bezahlt?

Die meisten Samenbanken gewähren eine Aufwandsentschädigung von durchschnittlich 80 bis 100 Euro pro Samenspende. Diese wird erst dann vollständig ausbezahlt, wenn die einwandfreie Qualität der abgegebenen Spende nachgewiesen werden kann. So soll vermieden werden, dass die Spende von Samen als Verdienstquelle gesehen wird.

Wie viele Kinder habe ich gezeugt?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das die Anzahl der Kinder eines Samenspenders beschränkt. Viele Samenbanken begrenzen indes die Zahl der gezeugten Kinder auf 15.

Quellen:


[1] § 1 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 7, Absatz 2 Embryonenschutzgesetz.

[2] vgl. 6.2 Richtlinien des Arbeitskreises Donogene Insemination.

[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in: https://www.gesetze-im-internet.de/saregg/__10.html

[4] (§ 1592 Nr. 1 und 2 BGB)