Mit Kinderwunsch nach Spanien
Immer mehr Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch lassen sich im Ausland behandeln. Spanien ist hierfür eines der wichtigsten Zielländer.
Daten und Fakten
Das Land ist bereits seit dem Jahr 2014 das europäische Land mit der höchsten Anzahl von durchgeführten künstlichen Befruchtungen. Im Jahr 2016 wurden etwa 141.000 reproduktionsmedizinische Eingriffe durchgeführt. Gezählt wurden hierbei die Behandlungen In-vitro-Fertilisation (IVF), intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), intrauterine Insemination und Eizellspenden.
Nach Erhebungen der European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) gab es im Jahr 2014 in Spanien 245 Kinderwunschzentren. In 2014 wurden mehr als 51.000 IVF Zyklen und mehr als 41.000 ICSI Zyklen durchgeführt. Die Baby Take Home Rate lag für IVF bei 19,7% und für ICSI bei 20%. Diese Erfolgsquoten liegen für das Jahr leicht unter denen in Deutschland. Bei den Eizellspenden ist Spanien mit mehr als 30.000 Behandlungen (2014) der Anzahl nach ebenfalls führend in Europa.
Gründe für eine Behandlung in Spanien
Nach Schätzungen sind etwa 5% aller Kinderwunschbehandlungen in Europa grenzüberschreitend, d.h. außerhalb des Heimatlandes. Grund dafür sind laut ESHRE insbesondere rechtliche Restriktionen im eigenen Land, oder vorherige Therapieversuche verliefen erfolglos. Auch lesbische Paare suchen häufig den Weg ins Ausland, um schwanger zu werden.
Spanien lässt viele Behandlungen zu, die in Deutschland untersagt sind. Sowohl Eizellspende, Präimplantationsdiagnostik als auch Embryonenauswahl nach morphologischen Kriterien sind in Spanien erlaubt. Die Leihmutterschaft ist hingegen auch in Spanien verboten.
Eizellspende
Bei dem Verfahren wird eine gespendete Eizelle mit dem Samen des Partners befruchtet. Alternativ kann auch Sperma eines Spenders verwendet werden. Danach kann die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingeführt werden. Das Risiko für eine Mehrlingsschwangerschaft steigt, falls mehrere Eizellen übertragen werden. Die Methode wird empfohlen, wenn in den Eierstöcken der Frau aufgrund fortgeschrittenen Alters oder wegen einer Erkrankung keine Eibläschen heranreifen.
Nur die anonyme Eizellspende ist erlaubt. Es gibt genügend Spenderinnen und für tiefgefrorene Eizellen kaum Wartezeiten. Auch alleinstehende Frauen und unverheiratete Paare mit Kinderwunsch dürfen eine Eizellspende in Anspruch nehmen. Die Kinderwunschklinik kann versuchen eine Spenderin zu finden, deren Aussehen dem der Patientin ähnlich ist. Informationen über die Spenderin dürfen auch auf Anfrage der Empfängerin oder des Kindes hin nicht weitergegeben werden. Zudem erfährt auch die Spenderin der Eizelle nichts über das Kind. Alle Daten sind streng vertraulich und werden vom Kinderwunschzentrum unter Verschluss gehalten. Die Eizellenspende ist hierzulande durch das Embryonenschutzgesetz verboten und steht unter Strafe.
Embryonenspende
Bei der Methode wird in die Gebärmutter der Frau ein gespendeter Embryo übertragen. Das bedeutet, dass eine bereits befruchtete Eizelle einer Spenderin in die Gebärmutter der Frau mit Kinderwunsch eingebracht wird. Die Behandlung kann sinnvoll sein, wenn beide Partner unfruchtbar sind, die Frau aber grundsätzlich schwanger werden könnte. Dies ist der dritthäufigste in Spanien durchgeführte Eingriff der assistierten Reproduktion. Die Wahrscheinlichkeit einer Lebendgeburt ist hier relativ hoch.
Die Embryonenspende ist freiwillig und anonym. Die Empfängerin der Spende wird im juristischen Sinne zur leiblichen Mutter, wenn sie das Kind zur Welt bringt. Ihr Ehemann wird der juristische Vater. In Deutschland ist die Übertragung eines gespendeten Embryos im nicht-kommerziellen Kontext (ohne finanziellen Ausgleich für die Spenderin) erlaubt.
ROPA
Für lesbische Frauen kann eine geteilte Mutterschaft im Rahmen der sogenannten ROPA-Methode infrage kommen. ROPA steht für „Recepción de Óvulos de la Pareja“, was im Deutschen so viel wie „Empfang von Eizellen der Partnerin“ bedeutet. Bei der Behandlung wird eine Frau einer ovariellen Stimulation zur Entnahme und Befruchtung ihrer Eizellen unterzogen. Die andere Frau empfängt den Embryo in ihrer Gebärmutter und trägt die Schwangerschaft aus. Bei dieser Methode werden beide Frauen Mütter. Eine davon ist auch die genetische Mutter. Die ROPA-Methode ist in Deutschland nicht zulässig.
Präimplantationsdiagnostik
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird das Embryo vor Einpflanzung in die Gebärmutter genetisch untersucht. Beim Präimplantationsscreening werden Zellen des Embryos in der Blastozystenkultur mittels Laser entnommen. Die Chromosomen des Embryos werden anschließend genetisch untersucht. So kann die Erfolgschance erhöht und das Risiko einer Fehlgeburt reduziert werden. Die Präimplantationsdiagnostik hat auch im Hinblick auf das Risiko genetischer Anomalien oder angeborener Missbildungen eine besondere Bedeutung. In Spanien gibt es zur Präimplantationsdiagnostik keine eindeutige Gesetzeslage. Testverfahren auf das Geschlecht der befruchteten Eizelle vor dem Einsetzen in die Gebärmutter sind zulässig. Die Methode ist grundsätzlich in Deutschland verboten und strafbar. Lediglich zur Vermeidung schwerer Erbkrankheiten, Tot- und Fehlgeburten dürfen entsprechende Diagnosen durchgeführt werden.
Kosten und Erstattungen für die künstliche Befruchtung
Die Kosteneinsparungen für klassische Methoden der künstlichen Befruchtung sind vernachlässigbar. Insbesondere wenn Reisekosten, Unterkunft, Medikamente sowie ggf. Beratung einkalkuliert werden. Die Kosten für eine Eizellspende liegen bei 5.000 Euro bis 7.000 Euro, für eine ROPA Behandlung bei ca. 5.000 Euro. Natürlich ist es immer möglich, dass mehrere Versuche notwendig werden.
Viele gesetzliche und private Krankenkassen sowie einige Bundesländer beteiligen sich finanziell an den Kosten einer künstlichen Befruchtung. Die Behandlung kann grundsätzlich auch im Ausland durchgeführt werden, soweit sie in Deutschland nicht verboten ist. Für die gesetzlichen Kassen gelten Voraussetzungen zur Kostenübernahme bzgl. Altersgrenzen, Anzahl maximal möglicher Zyklen, Behandlungsmethoden und Beziehungsstatus des Paares.
Sobald ein detaillierter Behandlungsplan vorliegt, sollte eine – ggf. anteilige – Kostenübernahme im Vorfeld mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung geklärt werden. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich eine künstliche Befruchtung auch bei der Steuer geltend machen.
Das sollte beachtet werden
Psychische und emotionale Reserven spielen bei Kinderwunsch Therapien eine große Rolle. Bei beiden Partnern sollten ausreichende Energiereserven vorhanden sein. Im Ausland wird häufig keine psychosoziale Kinderwunschberatung angeboten. Insoweit eine Samen- oder Eizellspende in Erwägung gezogen wird, sollten sich Paare über die große Bedeutung einer Spenderin bzw. eines Spenders für das Leben ihres Kindes bewusst sein. In Deutschland haben Kinder ein Anrecht zu erfahren, wer die genetische Mutter bzw. der genetische Vater ist. Eine gespaltene Mutterschaft kann Auswirkungen auf das Selbstverständnis eines Menschen haben.
Möglicherweise spielt wirtschaftliche Not eine Rolle für eine Eizellspenderin, und weniger die reine Hilfsbereitschaft. Eine andere Frau setzt sich also gesundheitlichen Risiken aus, damit das Paar ein Baby haben kann. Das sollte unter ethischen Aspekten bedacht werden. Auf keinen Fall sollten Sie einen Behandlungsvertrag unterschreiben, der nicht rechtlich geprüft wurde. Ziehen Sie einen Dolmetscher hinzu, sofern keine deutschsprachige Betreuung an der Klinik vorhanden ist. Stimmen Sie sich mit einem Arzt und ggf. einem Juristen ab. Das gilt insbesondere, wenn die geplante Kinderwunschbehandlung nach deutschem Recht verboten ist. Vorsicht bei Vermittlern im Internet, die Sie telefonisch beraten und eine Klinik empfehlen. Diese Vermittler werden i.d.R. von Kliniken für die erfolgreiche Vorstellung neuer Patienten bezahlt und arbeiten insofern nicht unabhängig. Informieren Sie sich selbst über Ausstattung, Ärzte, Leistungen und die Erfahrung einer Klinik.
Die grundlegenden Risiken einer künstlichen Befruchtung sind auf der ganzen Welt weitgehend gleich. Bei hormoneller Stimulation besteht die Gefahr für ein Überstimulationssyndrom. Reifen vor einer Insemination mehrere Eizellen heran oder werden mehrere Embryonen in die Gebärmutter übertragen, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Mehrlingsschwangerschaft erhöht.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Spanien#Tourismus
https://www.eshre.eu/ESHRE2019/Media/2019-Press-releases/EIM
https://www.eshre.eu/Data-collection-and-research/Consortia/EIM/Publications
https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-319-44667-7_14
https://www.liberale.de/content/spanische-liberale-wollen-leihmutterschaft-ermoeglichen
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/76730/Kuenstliche-Befruchtung-Spanien-gibt-in-Europa-das-Tempo-an
http://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/05642.pdf
https://www.researchgate.net/publication/326493370_The_European_IVF-monitoring_Consortium_EIM_for_the_European_Society_of_Human_Reproduction_and_Embryology_ESHRE
https://link.springer.com/article/10.1007/s00129-018-4291-8
https://www.netzwerk-embryonenspende.de/verfahren/verfahren.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4implantationsdiagnostik