Samenspende im Rahmen der künstlichen Befruchtung

Eine Kinderwunsch-Behandlung mit Samenspende (auch: donogene Insemination) ist im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI) oder als Samenübertragung (Insemination) möglich. Dabei wird tiefgefrorener Spendersamen von einer Samenbank oder von einem privaten Samenspender bezogen. Für eine Samenübertragung im Rahmen der Insemination müssen die Eileiter der Frau durchgängig geöffnet sein. Paare sollten sich vor einer künstlichen Befruchtung mit Samenspende auf jeden Fall sehr gründlich informieren, insbesondere auch zu psychischen und rechtlichen Fragestellungen, da bei einer Behandlung mit Samenspende oft emotionalen Unsicherheiten entstehen – nicht nur für die Eltern, sondern auch für das Kind. Erfahrene Fachleute raten deshalb zu einer psychologischen Begleitung der Behandlung. Von einigen Kinderwunschzentren wird diese Begleitung ausdrücklich verlangt.

Kryolagerungstank aus dem eine Probe entnommen wird

In welchen Fällen kann eine Samenspende sinnvoll sein?

Eine Samenspende kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Der Mann in der Partnerschaft ist in seiner Zeugungsfähigkeit stark eingeschränkt und der Versuch einer künstlichen Befruchtung (TESE) war erfolglos.

  • Der männliche Partner hat eine vererbbare Krankheit, die nicht an ein Kind weitergegeben soll.

  • Lesbische Frauen bzw. alleinstehende Frauen möchten schwanger werden und ein Kind haben.

Woher kommt die Samenspende?

In sogenannten Samenbanken wird Sperma in flüssigem Stickstoff tiefgefroren gelagert. Samenbanken erhalten den Samen von Samenspendern, die i.d.R. aus finanziellen Motiven spenden. Ein Mann kann mit der Spende von Samen mehrere hundert Euro verdienen.


Die Spender sind in Deutschland zwischen 18 und 40 Jahre alt. Voraussetzungen sind eine gute körperliche und geistige Gesundheit und eine hohe Fruchtbarkeit. Spender aus Familien mit bekannten vererblichen Krankheiten werden nicht zugelassen.


Spender werden bei der Spende des Samens und noch einmal nach sechs Monaten auf Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV untersucht. Erst wenn auch nach der zweiten Untersuchung beim Mann keine Infektionen erkennbar sind, wird die Samenspende freigegeben.

Kann der Spender ausgewählt werden?

Bei der Nutzung einer Samenbank können Paare oder Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch einen Spender nach Haar- und Augenfarbe, Größe, Gewicht, Bildungsstand und Blutgruppe aussuchen.


Zudem gibt es neben der Samenbank die Alternative, eine private Samenspende im Bekannten-, Freundeskreis oder über das Internet zu organisieren. Die Befruchtung kann zusammen mit dem privaten Samenspender mit der sogenannten Becher Methode vorgenommen werden. Die private Samenspende kann sinnvoll sein, wenn ein lesbisches Paar und der Spender eine Co-Elternschaft aufbauen möchten. Spenderkinder haben dann die Möglichkeit, zum leiblichen Vater eine Beziehung aufzubauen. Private Samenspenden bergen andererseits gesundheitliche Risiken, da i.d.R. vorab keine Untersuchungen auf Erbkrankheiten oder Infektionen durchgeführt werden. Zudem kann der private Samenspender u.U. zu einem späteren Zeitpunkt die Vaterschaft einklagen.

Welche rechtlichen Fragen sollten beachtet werden?

Bei der Behandlung mittels Samenspende sind eine Reihe rechtliche Aspekte zu beachten. Im Zusammenhang mit einer möglichen rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders etwa können Fragen bzgl. möglicher Erbansprüche, Unterhalts- und Sorgepflichten des gezeugten Kinds relevant sein. Ein Kind, das mit Hilfe einer Samenspende geboren wurde, hat das Recht zu erfahren, wer sein Vater ist. Im Einzelfall muss allerdings dieses Recht an der genetischen Abstammung gegen das mögliche Interesse des Samenspenders an Anonymität abgewogen werden. Das gilt auch in einem Fall, bei dem der „soziale“ Vater die juristische Vaterschaft gegenüber dem Spender schützen möchte.


Die Behandlungsakte, aus denen die Identität des Spenders und der behandelten Frau hervorgehen, sind von einer Klinik oder einem Arzt 30 Jahre lang aufzubewahren. Ab dem 01.07.2018 sind nach einer Gesetzesreform alle Daten bzgl. der Samenspender und der Behandlung in ein zentrales Register einzutragen und müssen für 110 Jahre aufbewahrt werden. Der Abschluss eines Vertrages zwischen Samenbank, Klinik und den behandelten Eltern des Kindes ist auf jeden Fall sinnvoll. Darin sollten neben Behandlung/Behandlungskosten insbesondere auch die Feststellung der Elternschaft, die Aufbewahrung der persönlichen Daten des Samenspenders, sowie die Auskunftsrechte und ggf. Kontaktrechte des Kindes geregelt werden.


Samenspenden für lesbische Paare, die sich mit einer Spende den Kinderwunsch erfüllen möchten, dürfen gemäß einer Richtlinie der Bundesärztekammer nur in den Bundesländern Berlin und Hamburg angeboten werden.

Wie hoch ist die Erfolgswahrscheinlichkeit?

Für die Erfolgsaussichten der Behandlung mit einer Samenspende sind insbesondere das Alter und etwaige Fruchtbarkeitseinschränkungen der Frau maßgeblich. Die durchschnittliche Chance auf eine Schwangerschaft liegt bei Frauen unter 40 Jahren bei ca. 15% bis 20% pro Versuch, bei einer Behandlung mit IVF/ICSI bei 30 – 40%. Bei Frauen über 40 Jahren sinken diese Wahrscheinlichkeiten stark.


Laut Aussagen der Sperma Bank of Carlifornia führt die Behandlung mit einer Samenspende bei 10% der Frauen mit der ersten Insemination zum Erfolg, bei 50% innerhalb des ersten halben Jahres und bei weiteren 25% innerhalb des 1. Jahres. Frauen zwischen 35 und 39 Jahren brauchen im Durchschnitt 2,5 Versuche mehr als Frauen zwischen 20 bis 24 Jahren, bis sie schwanger werden.

Wieviel kostet eine Samenspende?

Die Kosten für eine Samenspende bei einer Samenbank liegen bei ca. 1000 Euro. Dazu kommen Kosten für Versand und Lagerung. Für Insemination oder künstliche Befruchtung können zusätzliche Kosten entstehen.